AGB
§ 1 Allgemeines
1. Mit der Erteilung eines Auftrags erkennt der Käufer unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen als verbindlich an.
2. Abweichungen von unseren Verkaufsbedingungen, insbesondere anderslautende Bedingungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich und ausdrücklich bestätigt werden.
3. Änderungen und Ergänzungen abgegebener Auftragsbestätigungen dieser Bedingungen oder geschlossener Verträge sind nur rechtswirksam, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.
4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers sind nur insoweit wirksam vereinbart, wenn sie uns rechtzeitig zur Kenntnis gebracht wurden und soweit sie den individualvertraglichen wie auch den nachfolgenden Bestimmungen nicht entgegenstehen.
§ 2 Bestellungen
1. Unsere Angebote sind freibleibend.
2. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche und ausdrückliche Auftragsbestätigung oder durch Übersendung der Ware und Rechnung zustande.
3. Abweichungen der bestellten oder gelieferten Artikel von der Bestellung, insbesondere im Hinblick auf Material und Ausführung, bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts ausdrücklich vorbehalten.
§ 3 Rücktritt des Lieferanten
Der Lieferant ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
a) sich entgegen der vor Vertragsabschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der Käufer nicht kreditwürdig ist. Kreditunwürdigkeit kann ohne weiteres angenommen werden in einem Fall des Wechsel- oder Scheckprotestes, der Zahlungseinstellung durch den Käufer oder eines Zwangsvollstreckungsversuches beim Käufer. Nicht erforderlich ist, dass es sich um Beziehungen zwischen Lieferant und Käufer handelt.
b) sich herausstellt, dass der Käufer unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung sind.
c) die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Käufers veräußert wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Ausnahmen hiervon bestehen nur, soweit der Lieferant sein Einverständnis mit der Veräußerung schriftlich erklärt hat.
§ 4 Preise
1. Es werden die jeweils am Tage der Lieferung gültigen Preise berechnet (letztgültige Preisliste). Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung, Porto, Fracht, Versicherung und sonstigen Versandkosten; diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
2. Alle angegebenen Preise verstehen sich ohne MWST.
3. Die Preise werden in Euro angegeben.
§ 5 Lieferung und Versand
1. Erfüllungsort für die Lieferung ist das jeweilige Auslieferungslager.
2. Vereinbarte Lieferfristen beginnen erst dann, wenn die Unterlagen, die zur Erledigung des Auftrags vom Besteller beizubringen sind, bei uns vorliegen.
3. Teillieferungen sind zulässig.
4. Die Lieferung der Ware erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Käufers.
5. Die Versandart bleibt unserem Ermessen vorbehalten ohne Verantwortung der preiswertesten Alternativen der Verfrachtung. Der Versand erfolgt unfrei. Bei Eil-, Express- oderLuftpostsendungen wird der Mehrbetrag in Rechnung gestellt. Entstehen anderweitige Versandkosten, so bleibt deren Berechnung vorbehalten. Der Abschluss von Transportversicherungen bleibt dem Käufer überlassen.
6. Von der Verpflichtung zur ganzen oder teilweisen Lieferung sind wir befreit, wenn aus betrieblichen oder außerbetrieblichen Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, die Lieferung unmöglich wird. Solche Gründe berechtigen uns, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Käufer das Recht auf Schadensersatz hat.
7. Beruht der Verzug oder die Unmöglichkeit auf Umständen die von uns zu vertreten sind, so steht dem Besteller das gesetzliche Rücktrittsrecht zu, sofern dessen Voraussetzungen vorliegen. Schadensersatzansprüche wegen Verzugs oder Unmöglichkeit sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Im übrigen ist der Käufer im Falle eines vom Lieferanten zu vertretenden Verzugs zur Geltendmachung weiterer Rechte erst dann berechtigt, wenn eine vom ihm nach Verzugseintritt gesetzte Nachfrist von mindestens drei Wochen fruchtlos verstrichen ist.
8. Die Anmeldung eines Konkurses oder Vergleichsverfahrens, die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über ein Vermögensverzeichnis, eintretende Zahlungsschwierigkeiten, das Bekannt werden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers oder ein Wechsel in der Inhaberschaft des Unternehmens des Bestellers berechtigen uns, die Lieferungen sofort einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern.
9. Der Umtausch bzw. die Gutschrift von Zubehör ist ausgeschlossen.
§ 6 Zahlung
1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Geht die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum bei uns ein, so gewähren wir 2% Skonto.
2. Bei Bankeinzug innerhalb von 8 Tagen gewähren wir 3% Skonto. Die Gebühren für Rücklastschriften sind vom Käufer zu tragen.
3. Alle bargeldlosen Zahlungen gelten erst mit Gutschrift auf unser Konto als erfolgt.
4. Kürzungen für Porto-, Überweisungs- oder ähnliche Gebühren werden nicht anerkannt.
5. Bei Überschreiten des Zahlungszieles werden Verzugszinsen von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Etwa bewilligte Rabatte sowie andere Vergütungen kommen bei gerichtlicher oder außergerichtlicher Beitreibung in Wegfall. Die gleichen Rechtsfolgen treten am 31. Tag nach Fälligkeit der Rechnung ein.
6. Befindet sich der Käufer mit der Zahlung einer bereits erfolgten Lieferung im Verzug, findet §5 1. keine Anwendung. Die aus dieser Lieferung entstandene Forderung ist sofort zahlbar. Wir behalten uns vor, falls erforderlich nur gegen Nachnahme oder Vorkasse zu liefern.
7. Die Aufrechnung mit anderen als unbeschritten und rechtskräftig festgestellten Forderungen bedarf unsere ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung. Die Ausübung eines Leistungsverweigerungsrechts gegenüber unseren Forderungen ist ausgeschlossen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zu deren vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
2. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt alle ihm aus der Weiterveräußerung der Ware gegen seine Abnehmer entstehenden Forderungen bis zu der noch uns gegenüberstehenden Kaufpreisschuld ab.
3. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der noch nicht bezahlten Ware an Ditte ist unzulässig und uns gegenüber unwirksam.
4. Der Käufer ist verpflichtet, uns von einer Pfändung oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware durch Dritte unverzüglich zu unterrichten, damit Klage gemäß §771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall. Der Besteller ist ferner verpflichtet, uns auf Verlangen Auskunft über Bestand unserer Waren über die an uns abzutretenden Forderungen zu informieren.
5. Bei Verbindung, Vermischung oder Vermengung (§947,948 BGB) mit anderen, nicht zu uns gehörenden Waren, erwirken wir das Eigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten zu dem der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingung.
§ 8 Mängelrügen
1. Erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen.
2. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen.
§ 9 Gewährleistung und Schadensersatz
1. Handelübliche oder geringfügige technische Abweichungen insbesondere in Qualität, Farbe, Menge oder Gewicht der gelieferten Ware, die weder ihren Wert, noch ihre Tauglichkeit oder ihre Verwendbarkeit wesentlich bebeinträchtigen, sind normal. Sie gelten daher nicht als Mängel und lösen keine Gewährleistungsansprüche aus.
2. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir nach Wahl kostenlos Ersatz liefern. Ein Wandlungs- oder Minderungsanspruch ist nur gegeben, wenn nach unserer Prüfung Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht erfolgen können. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen unmittelbarer oder mittelbarer Schäden, die auf leicht fahrlässigen Verletzungen unserer vertraglichen Verpflichtungen beruhen, sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche wegen Verzugs oder Unmöglichkeit sind, außer im Falle des groben Verschuldens, der Höhe nach auf den Kaufpreis des verzögerten oder ausgebliebenen Teils unserer Lieferung beschrägt.
3. Wir sind nicht verpflichtet, Ware die uns der Käufer ohne unsere Zustimmung zuschickt, an ihn zurückzusenden oder für ihre Aufbewahrung zu sorgen.
4. Sollte der Käufer, nach Absprache, vom Verkäufer vorab Muster zu Ansicht erhalten, behält sie der Verkäufer vor, nach Ablauf einer Besichtigungszeit von 14 Tagen die Muster zu berechnen.
4.1. Sollten die Muster zurückgesandt werden und beschädigt sein, erfolgt ebenfalls deren Berechnung. Sollten bei der Rücksendung der Muster Zubehörteile fehlen, erfolgt die Berechnung zumindest anteilig.
5. Wir gewähren auf alle Fassungen zwei Jahre Garantie. Die Garantiefrist beginnt am Tage, an dem die Ware unser Haus verlässt.
6. Reklamationen können nur innerhalb der Garantiezeit anerkannt werden, wenn sie ohne Gewalteinwirkung entstanden ist.
7. Reklamierte Fassungsteile werden Grundsätzlich ausgetauscht, die Garantiezeit der Fassung verlängert sich durch den Austausch eines Teils oder der ganzen Fassung nicht. Sollte ein Ersatzteil nicht lieferbar sein, behalten wir uns vor, den Besteller eine andere Farbe als Ersatz anzubieten oder die Fassung zu reparieren. Reklamierte Teile müssen binnen 4 Wochen zurückgeschickt werden, ansonsten erfolgt automatisch die Berechnung der Ersatzlieferung.
8. Formscheiben müssen vor Verwendung auf ihre Korrektheit überprüft werden. Für Schäden, die durch fehlerhafte Formscheiben entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Streitigkeiten ist Donaueschingen.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Paragraphen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr umzudeuten, so dass ihr verfolgter Zweck, soweit gesetzlich zulässig, erreicht wird.
2. Wir sind berechtigt, die im Zuge der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltene Daten des Käufers, gleich ob vom Käufer selbst oder von Dritten stammend, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
Bräunlingen, August 2015